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Reservieren

Reservieren Sie online Ihren Tisch im San Pietro und der San Bar oder fragen Sie unverbindlich für Ihr Event an:


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

(Für Tischreservierungen und Veranstaltungen/Events/-Anfragen)

 

Während der Coronakrise hat der Gast auf Eigenverantwortung die gesetzliche COVID-19 Lockerungsverordnung bei der Reservierung einzuhalten.

 

  • Spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bzw. Beginn laut Tischreservierung muss die genaue Personenanzahl durchgegeben werden, da die bis dorthin bekannt gegebene Teilnehmeranzahl verrechnet wird.


  • Die San Bar kann, sofern keine Veranstaltungen oder Termine vorliegen, für exklusiv, geschlossene Veranstaltungen reserviert werden. In diesem Fall wird die Bemessungsgrundlage für die Rücktrittsbestimmungen bei Stornierung von einem Wert in der Höhe von € 3.500,-- herangezogen. Die Stornierung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen und wird aufgrund der im Punkt „Rücktrittsbestimmungen bei Stornierung“ laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerechnet.


  •  Unsere MitarbeiterInnen stehen für Veranstaltungen bis 01:00 Uhr kostenfrei zur Verfügung, ab 01:00 Uhr wird pro benötigen MitarbeiterIn und begonnener Stunde ein Unkostenbeitrag von € 45,00 brutto weiterverrechnet, gerne können Sie ab 01:00 Uhr bis 02:30 Uhr noch an unserer San Bar weiterfeiern!

 

  • Rechnungslegung erfolgt nachträglich schriftlich als Gesamtrechnung. (Aufsplittungen bzw. Einzelrechnungen sind nicht möglich)

Die genaue Rechnungsanschrift ist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekanntzugeben.

Bei nachträglichen Rechnungsänderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 12,00 brutto verrechnet.

 

Rücktrittsbestimmungen bei Stornierung:

  • 30 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 2 Monat vor Veranstaltung
  • 50 % des vereinbarten Preises bei Stornierung bis 1 Monat vor Veranstaltung
  • 90 % des vereinbarten Preises bei Stornierung in der letzten Woche
  • Für den Getränkeumsatz berechnen wir bei einem Storno € 10.- netto pro Person.
  • Die Stornogebühr kann vom Restaurantbetreiber reduziert werden, wenn die stornierten Sitzplätze noch anderweitig verkauft werden konnten.

Zahlung:

Die von uns in Rechnung gestellten Beträge sind bei Erhalt der Rechnung abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, zur Zahlung fällig.

Bei Übernahme und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 1,5% Zinsen per Monat zu verlangen.

Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug uns alle vorprozessualen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 (oder AKV) gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute BGBL Nr. 141/1996 zu vergüten.

Ausschluss von Käuferbedingung

Andere Vereinbarungen als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

Erfüllungsort, Gerichtstand und Rechtsordnung

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Graz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.